Kein Jobverlust bei Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit wird die Weiterbildung staatlich gefördert
Viele Unternehmen sind derzeit von der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sehr stark betroffen. Aufgrund dessen werden in manchen Branchen weniger Umsätze getätigt und viele Mitarbeiter haben keine Arbeit. Letztendlich droht die Entlassung und der Jobverlust.
Kleine und mittelständische Unternehmen, die zuvor Ihre Facharbeiter nur schwer fanden, sollten diese nun nicht vorschnell entlassen. Die beste Möglichkeit zum Erhalt des Mitarbeiters ist das Anmelden von Kurzarbeit. Dieses kann und darf jeder Betrieb. Selbst der kleinste Betrieb mit nur einem oder zwei Mitarbeitern sollte hier seine Chance nutzen. Dieser staatliche Zuschuss bei Kurzarbeit steht allen Betrieben zu.
Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu ein spezielles Zuschussangebot für Kurzarbeit aufgelegt. Dieses wurde bereits überarbeitet und verlängert. Haben Sie derzeit zu wenig Aufträge und müssten entlassen? Dann schicken Sie Ihren Mitarbeiter für kurze oder auch für längere Zeit in Kurzarbeit. Natürlich kann auch zuerst ein Antrag auf Kurzarbeit für beispielsweise zwei Monate gestellt werden, danach eine Verlängerung erfolgen.
Um den oftmals sehr wertvollen Mitarbeiter nicht zu verlieren, sollten Unternehmer hier Weiterbildungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit anbieten. Mitarbeiter erweitern ihr Wissen, werden staatlich gefördert, somit entstehen keine Zusatzkosten für den Betrieb. Zusätzlich bleibt der Mitarbeiter, der in der Regel viel mit seine Ideen zur Firma beigetragen hat, erhalten. Nach der staatlich finanzierten Weiterbildung kann er dann wieder im Betrieb einsteigen.
Viele Betriebe entlassen in dieser schwierigen Phase zu schnell. Der Mitarbeiter hat oftmals hohes Fachwissen mit eingebracht. Dies geht nun verloren, außerdem ist der Frust des Mitarbeiters groß und kann in manchen Fällen sogar zu einem negativen Image des Unternehmens führen, so dass sich bei einer späteren Stellenausschreibung schlecht Mitarbeiter finden lassen.
