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Michaela Muth
MM Unternehmensberatung

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Geschäftsführer können Antrag auf Insolvenz und Arbeitslosengeld nur bedingt stellen

Geschäftsführer, die sich nach Eintritt der Insolvenz Ihres Arbeitgebers arbeitslos melden wollen, sollten unbedingt gewisse Dinge beachten. Wer beispielsweise weisungsunterworfen als Geschäftsführer angestellt war, kann einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und erhält in der Regel Arbeitslosengeld. Wer weisungsbefugt als Fremd-Geschäftsführer angestellt Arbeitsverträge abschließen konnte, den Geschäftsablauf weitestgehend selbst bestimmte, ohne jeweils die Rücksprache der Gesellschafter einzuholen, hat somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In diesem Falle wird der weisungsbefugte Geschäftsführer ähnlich einem Selbständigen eingeordnet, d.h. durch die weisungsbefugte Tätigkeit wird selbst dem Fremd-Geschäftsführer, der keine Anteile am Unternehmen hält, nach außen eine selbständige Tätigkeit unterstellt.

Bei der Antragstellung wird dem Ex-Geschäftsführer eines Unternehmens ein Zusatzblatt vorgelegt. Stellt dieser dies formell falsch aus, setzt das entscheidende Kreuzchen an der falschen Stelle, kann mitunter das Arbeitslosengeld versagt werden. In diesem Falle kann nur noch ein Antrag auf Hartz IV helfen. Rückwirkend besteht keine Chance, das fehlerhafte Ankreuzen zu revidieren, weil in Unkenntnis oder fehlerhaft angekreuzt. Selbst eine Klage vor dem Sozialgericht oder Landessozialgerichtes in der nächsten Instanz wird abgewiesen.

Dieser Entscheidung des Sozialgerichtes oder Landessozialgerichtes können auch nicht bereits eingezahlte Sozialabgaben des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers abhelfen. Diese wurden zwar in der Vergangenheit eingezahlt, haben jedoch bei der Bewertung des Geschäftsführers keinerlei Bedeutung.

Wichtig: Hier besteht die einzige Chance, einen Antrag auf Auszahlung der zu Unrecht geleisteten Beiträge bei der Rentenversicherung Bund zu beantragen. Zwar können auch hier einige Monate vergehen, bis die Auszahlung auf dem Konto eingehen wird. Allerdings ist dies der einzige Weg, um den Schaden ein wenig zu begrenzen. Die Rentenversicherung Bund ist verpflichtet, nach eingehender Prüfung des Antrages die Beiträge aus Renten- und Arbeitslosengeldversicherung an den Arbeitnehmer bzw. ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH auszuzahlen.

Geschäftsführende Gesellschafter zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und sind daher von einer Arbeitlosmeldung ausgenommen. Sobald die Anteile einer GmbH jedoch durch die Ehefrau oder einen anderen Familienangehörigen gehalten werden, zahlt der Arbeitgeber Sozialabgaben. Ebenso der Geschäftsführer als Arbeitnehmer. Wichtig ist bei der Ausübung der Tätigkeit nur die Angabe: weisungsbefugt oder weisungsunterworfen.

Tipp: Weisungsunterworfene Arbeitnehmer und Geschäftsführer haben ein Anrecht auf Arbeitslosengeldzahlung.


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