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Michaela Muth
MM Unternehmensberatung

Michaela Muth Zugelassen als Gründungscoach bei der KfW

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Aufhebung der Kontopfändung durch das Finanzamt

Viele Unternehmen haben in der Krise erheblich zu kämpfen. Forderungsausfälle, Auftragseinbußen und vieles mehr beeinträchtigt die Firma. Das Finanzamt ist immer eines der ersten Gläubiger, die Geld sehen wollen. Was nun, wenn kein Geld da ist und das Finanzamt mit Pfändung droht?

Besteht überhaupt die Chance der Rücknahme einer Kontopfändung? Ist das Finanzamt zur Stundung bereit oder gibt es noch andere Möglichkeiten der einvernehmlichen Klärung und Kontoöffnung?

Generell möchte das Finanzamt das Geld des Steuerpflichtigen eintreiben. Ist der Steuerschuldner aber nicht in der Lage, die Steuerschuld vollständig und auf einen Schlag zu leisten, lenkt das Finanzamt oftmals ein. In diesem Fall besteht die Chance einer monatlichen Stundung der Steuerschuld. Haben Sie als Unternehmer derzeit keine großartigen Einnahmen, kann die monatliche Zahlung sehr geringfügig ausfallen. In manchen Fällen begnügt sich das Finanzamt mit einer Monatsrate in Höhe von 50 Euro. Allerdings ist dies die kleinste Ratenzahlungsvariante, die angeboten und genutzt werden kann. Diese wird zumeist nur auf 1-2 Jahre vereinbart. Danach erfolgt eine Überprüfung der aktuellen Einkommensverhältnisse durch das Finanzamt.

Hat Ihr Unternehmen eventuell für die Zukunft keine weitere Chance in nahliegender Zeit hohe Umsätze einzufahren, kann auch ein Antrag auf Vergleich gestellt werden. Hier liegt es unter anderem am Sachbearbeiter und an Ihrem kooperativen Umgang mit dieser Amtsperson. Oftmals begnügt sich das Finanzamt mit einer Vergleichssumme in Höhe von etwa 20 Prozent der offenen Steuerschuld. Begründung: Geht der Steuerschuldner (auch Gläubiger genannt) in Insolvenz, kann in vielen Fällen nichts mehr realisiert werden. Das Finanzamt ginge somit leer aus. Aus diesem Grunde sind die Eintreiber der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes sehr daran interessiert, wenigstens einen Teil der Steuerschuld zu erhalten.

Nutzen Sie nun Ihre Möglichkeiten. Bieten Sie einen Vergleichsbetrag an, wenn Ihre künftigen Möglichkeiten auf Erfolg sehr schlecht aussehen und dies gerade noch möglich ist. Oder aber tilgen Sie die Steuerschuld mit dem kleinstmöglichen Betrag und öffnen damit wieder Ihr Konto. Denn mit der monatlichen Zahlung an das Finanzamt wird gleichzeitig die Kontopfändung aufgehoben, da keine weitere Berechtigung zur Pfändung und Sperre des Kontos besteht.


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