Gründungszuschuss für Existenzgründer künftig nur noch Ermessensleistung
Die bisherige gesetzliche Regelleistung des Gründungszuschusses für Arbeitslose, die aus Arbeitlosengeld I gestartet sind, wird nunmehr zur Ermessensleistung Im Volksmund wird hier auch von einer Kann-Leistung gesprochen.
Um nicht schon jetzt gleich in dieses Raster zu fallen, sollten Gründer, die in ein paar Monaten gründen möchten, nach Möglichkeit den Gründungszeitpunkt vorverlegen.
Denn wer beispielsweise erst im Herbst seinen Antrag einreicht, könnte aufgrund bereits erschöpfter staatlicher Mittel abgelehnt werden. Ein neuer Antrag kann dann erst wieder im neuen Jahr gestellt werden. Hierbei ist allerdings dringend darüber nachzudenken bzw. nachzurechnen, ob noch so viel Restanspruch auf Arbeitslosengeld I gegeben ist. Ist der Anspruch z. B. im Oktober schon fast bei Null angekommen, d.h. das nur noch wenige Tage Restanspruch auf ALG I verbleiben, ist es nur realistisch, den Antrag in naher Zukunft zu stellen.
Verwirken Sie nicht durch Hinauszögern Ihren Anspruch bzw. „neu“ Ermessensleistung auf Existenzgründerzuschuss. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit nun noch strengere Prüfkriterien walten lassen müssen.
Zusatztipp: Beim Einstiegsgeld handelt es sich ja schon längst um eine Ermessensleistung und wurde bisher nur bewilligt, wenn der Existenzgründer schlüssige und nachvollziehbare Unterlagen vorlegte. Ein hieb- und stichfestes Konzept konnte das Ganze untermauern. Letztendlich sollte all dies zum Ziel führen, den Sachbearbeiter bzw. Fallmanager von der Existenzgründung zu überzeugen. Wurde dies nachweislich mit fundierten Kenntnissen und aktuellem Fachwissen dargelegt, konnte der Antragsteller des Einstiegsgeldes sicher sein. Die Kann-Leistung wurde dem Arbeitslosengeld II-Empfänger zugesprochen.
Wir sind als KFW – Gründungscoach zertifiziert und sind Ihnen in der Vorgründungsphase, bei Gründung sowie der Erstellung eines Businessplans gerne behilflich. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei allen weiteren Fragen im Bereich der Existenzgründung. Unsere Beratungskosten werden in den meisten Fällen zum größten Teil von der KfW übernommen.
