Wer kann Gründungscoaching erhalten?
Das Gründungscoaching Deutschland kann ein jeder Existenzgründer und Selbständige erhalten, der sich innerhalb der ersten fünf Jahre seiner selbständigen Tätigkeit befindet.
Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit starten, können im ersten Jahr seit der Gründung bis zu 90 % die Übernahme der Beratungsleistung durch einen zertifizierten KfW-Gründungscoach erhalten. Ein Eigenanteil von 10% muss vom Gründer selbst übernommen werden.
Selbständige zwischen dem zweiten und fünften Jahr seit der Existenzgründung erhalten auf Antrag die Übernahme von 50% der Beratungsleistung. Hier fallen 50% der Beratungsleistung für den Selbständigen als anteilige Eigenleistung an. Bei 50 prozentiger Übernahme der Beratungsleistung ist es nicht von Bedeutung ob der Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit heraus oder aus freien Stücken eine selbständige unternehmerische Tätigkeit anstrebte.
Tipp: Die Eigenleistung kann als betriebliche Ausgabe einkommens- und steuermindernd eingesetzt werden.
