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Michaela Muth
MM Unternehmensberatung

Michaela Muth Zugelassen als Gründungscoach bei der KfW

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Schufaeinträge auf Korrektheit prüfen

Generell sollte ein jeder Existenzgründer, Selbständige und Unternehmer als auch Privatpersonen von Zeit zu Zeit seine eigene Schufa überprüfen. Auch hier arbeiten nur Menschen, so dass sich gerne mal ein Fehler einschleichen kann. Gibt es beispielsweise eine Namensgleichheit zu Ihrem Vor- und Zunamen, kann das schon mal in der Eile geschehen.

Wer beispielsweise ein neues Konto eröffnen oder einen Kredit für sein Unternehmen beantragen möchte, sollte zuvor eine Schufa-Eigenauskunft beantragen. Dies kann bei der zentralen Stelle in Wiesbaden oder bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Schufa geschehen. Dies schafft Klarheit und Sicherheit gegenüber der Bank. Denn ist die Hausbank oder kreditwillige Bank erst mal auf einen negativen Schufaeintrag gestoßen, egal ob berechtigt oder unberechtigt, sind die Türen trotz Klärung des Sachverhaltes oftmals im Nachhinein geschlossen. Sorgen Sie vor und verschenken Sie nicht unnötig Zeit und Chancen.

Auch wenn Sie in der Vergangenheit einen Schufaeintrag hatten, jedoch die Forderung nachweislich ausgeglichen wurde, ist dies kein negatives Kriterium für eine neue Kreditvergabe.

Der Altkredit wird entnommen und ist bei einer neuen Kreditanfrage durch eine Bank oder Leasingunternehmen usw. nicht mehr sichtbar. In manchen Fällen wird jedoch die Schufa versehentlich nicht informiert und die alten Daten stehen dennoch in der Auskunftei. Dies kann aber zur Ablehnung eines Kredites führen.

Die Löschung einer getilgten Kreditschuld, eines Kreditkontos, einer alten Handy-Nr., einer eingetragenen Forderung eines Gläubigers und sonstiges ist auf Nachweis jederzeit durch die Schufa aus zu führen. Wer den Nachweis erbringt, dass der Eintrag fehlerhaft und keine Forderung mehr besteht, hat generell das Anrecht auf Löschung der bisherigen Eintragung.

Selbst die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, volkstümlich auch Offenbarungseid genannt, erlischt automatisch nach drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss diese negative Eintragung durch die Schufa-Auskunftei definitiv entnommen werden.


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