Insolvenzschutz
Insolvenz muss nicht sein. Nutzen Sie, bevor Sie diesen Weg gehen, alle Ihnen zustehende Möglichkeiten vollständig aus. Denn sobald ein Insolvenzverwalter von Amts wegen bestimmt ist, haben Sie nicht mehr die Möglichkeit, über Ihr Unternehmen zu verfügen und darüber zu bestimmen.
Der Insolvenzverwalter ist zwar dazu beauftragt, das Beste aus dem Unternehmen zu machen, d.h. der Versuch den Betrieb am Leben zu erhalten oder auch im Notfall am Verkauf eines Unternehmens. Hierbei ist es besonders wichtig, die Strukturen zu erkennen, denn ein Insolvenzverwalter verdient mehr an der Zerschlagung eines Unternehmens, als wenn er es erhalten würde.
Insolvenz sollte in diesem Sinne die letzte Möglichkeit sein. Vorher sollte alles objektiv beleuchtet werden, damit auch die Ausnutzung jeder realer Chance nicht ausbleibt.
Viele Chancen bleiben mit vorschneller Insolvenzanmeldung ungenutzt.
Die Verhandlung oder der Vergleich mit der Bank oder den Gläubigern sollte der erste Weg sein.
Nutzen Sie durch uns die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen vor dem Gang zum Insolvenzgericht.
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